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   BFH, 19.12.1995 - III R 121/93   

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https://dejure.org/1995,11784
BFH, 19.12.1995 - III R 121/93 (https://dejure.org/1995,11784)
BFH, Entscheidung vom 19.12.1995 - III R 121/93 (https://dejure.org/1995,11784)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - III R 121/93 (https://dejure.org/1995,11784)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rüge mangelnder Vertretung im Klageverfahren - Zustellung eines Gerichtsbescheides an die Kläger und an den Prozessbevollmächtigten - Ungewöhnliche Art der Prozessführung durch den Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.05.1992 - III B 138/92

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Untätigkeitsklage gem. § 46 Abs. 1 FGO

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - III R 121/93
    Das Finanzgericht (FG) erließ einen Gerichtsbescheid, worin die Klage unter Bezugnahme auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 8. Mai 1992 III B 138/92 (BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673) als rechtsmißbräuchlich und daher unzulässig angesehen wurde.
  • BFH, 07.03.1995 - X R 195/93

    Konkrete und substantiierte Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil -

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - III R 121/93
    Im übrigen hat der X. Senat des BFH in einem im wesentlichen gleichgelagerten Fall, in dem der dortige Kläger ebenfalls durch den Prozeßbevollmächtigten des Streitfalles vertreten war, entschieden, daß das FG berechtigte Zweifel daran gehabt haben könne, ob die ungewöhnliche Art der Prozeßführung durch den Prozeßbevollmächtigten (mißbräuchliche Untätigkeitsklage) durch die vorgelegte, lediglich allgemein gehaltene, die Vertretung vor Gericht nur beiläufig erwähnende, undatierte Blankovollmacht legitimiert gewesen sei (Beschluß vom 7. März 1995 X R 195/93, BFH/NV 1995, 713).
  • BFH, 30.06.1987 - VIII R 104/83

    Gesetzliche Anforderungen an eine Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - III R 121/93
    Die Bezugnahme auf Schriftsätze in anderen Verfahren wird daher von der Rechtsprechung nur ausnahmsweise dann als zulässig angesehen, wenn es sich in beiden Verfahren um die gleiche Rechtsfrage und dieselben Prozeßbeteiligten handelt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. Juni 1987 VIII R 104/83, BFH/NV 1988, 306; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 120 Rdnr. 33 m. w. N.).
  • BFH, 22.01.1993 - III B 82/92

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - III R 121/93
    Durch die Zustellung des Gerichtsbescheids an die Kläger ist nur eine Unterrichtung der Kläger bewirkt worden, die der Prozeßbevollmächtigte aufgrund der sich nach §§ 675, 666 des Bürgerlichen Gesetzbuches aus dem Mandatsvertrag ergebenden Pflichten ohnehin vorzunehmen hatte (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 22. Januar 1993 III B 82/92, BFH/NV 1994, 714).
  • BFH, 19.12.1995 - III R 122/93

    Mündliche Verhandlung - Prozeßbevollmächtigter - Zustellung - Rechtsbehelf

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - III R 121/93
    Anmerkung: Unter dem Aktenzeichen III R 122/93 hat der BFH ebenfalls am 19. Dezember 1995 eine Entscheidung gleichen Inhalts getroffen.
  • BFH, 27.02.1998 - VI R 88/97

    Nachweis der Bevollmächtigung

    Dementsprechend hat das FG sämtliche P übersandten Schriftstücke, beginnend mit der Eingangsverfügung, auch dem Kläger persönlich zur Kenntnis gegeben (zur prozeßrechtlichen Zulässigkeit dieser Verfahrensweise vgl. z.B. BFH-Urteil vom 27. Dezember 1994 X R 232/93, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungsreport --NVwZ-RR-- 1995, 615, sowie BFH- Beschlüsse vom 7. März 1995 X R 195/93, BFH/NV 1995, 713; vom 19. Dezember 1995 III R 121/93, BFH/NV 1996, 557, und vom 20. Mai 1996 X R 28/94, BFH/NV 1996, 907).

    Soweit der III. und X. Senat des BFH unter Hinweis auf diesen Gesichtspunkt den Nachweis der Bevollmächtigung als nicht erbracht angesehen haben (vgl. z.B. die Entscheidungen in BFH/NV 1996, 557; in BFH/NV 1995, 42; NVwZ-RR 1995, 615; in BFH/NV 1995, 713; in BFH/NV 1996, 907, sowie vom 22 März 1996 III R 14/95, BFH/NV 1996, 823; vom 13. Juni 1996 III B 23/95, BFHE 180, 520, BStBl II 1997, 75, und III R 21/95, BFH/NV 1997, 119, und vom 31. Juli 1996 III R 137/95, BFH/NV 1997, 235), unterscheiden sich die dort zugrundeliegenden Sachverhalte in entscheidungserheblicher Weise von dem Streitfall.

  • VG Potsdam, 01.07.2016 - 1 L 497/16

    Widerspruchs gegen sofort vollziehbare Pfändungs- und Einziehungsverfügung

    Insoweit wird lediglich die ohnehin seitens des Verfahrensbevollmächtigten geschuldete Unterrichtung seiner Mandantin bewirkt (vgl. BFH, Beschluss vom 19. Dezember 1995 - III R 121/93, juris Rn 17 f.).
  • BFH, 12.08.1997 - X B 60/97

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Bezugnahme auf Schriftsätze in anderen Verfahren wird von der Rechtsprechung daher -- ausnahmsweise - nur dann als zulässig angesehen, wenn es sich in beiden Verfahren um die gleiche Rechtsfrage und dieselben Beteiligten handelt (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 19. Dezember 1995 III R 121/93, BFH/NV 1996, 557, 558, m. w. N.).
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